AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Das Angebot richtet sich insbesondere an Ärzte, medizinische Einrichtungen und sonstige Leistungserbringer im Gesundheitswesen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
1 Leistungen und Pflichten von TV-Wartezimmer (kurz: TVW)
TVW strahlt ein bundeseinheitliches Mantelprogramm auf der beim Kunden installierten Hardware aus. TVW verpflichtet sich, das Rahmenprogramm jeweils auf aktuellem Stand zu halten und es nach Bedarf anzupassen. TVW wird auf Anforderung des Kunden standortspezifische Inhalte aus dem Bereich „Animierte Praxis-Präsentation“ des Kunden im Rahmen von Standortfenstern einspeisen und auf Kundenwunsch aktualisieren.
TVW bietet dem Kunden zur freien Auswahl Filme und Animationen zu Präventions- und Vorsorgeangeboten sowie praxisindividuellen Leistungen in die standortspezifischen Programmfenster an. Der Kunde kann ergänzend auch eigene Inhalte einspeisen lassen. Die Einspeisung und Ausstrahlung erfolgt dann kostenfrei, sofern es sich nicht um Inhalte und/oder Werbung Dritter handelt, keine Marken oder Firmen genannt und die Dateien sendefähig frei Haus angeliefert werden. Mit der Einreichung zur Ausstrahlung sichert der Kunde zudem ausdrücklich zu, im Besitz aller Rechte zur Ausstrahlung auf TVW zu sein und stellt TVW insofern von allen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei.
Das über TV-Wartezimmer gebuchte Fotoshooting dient ausschließlich der Erstellung Ihrer Praxis-Präsentation für das TV-Wartezimmer-Programm, die in der Regel einen Umfang von 10 bis 15 Seiten umfasst. Nach Freigabe der Präsentation stellen wir Ihnen die hierfür verwendeten Fotos in Ihrer Kundenlounge unter „Meine Praxis“ → „Fotoservice“ zum Download zur Verfügung. Für die Dauer der vertraglichen Zusammenarbeit mit TV-Wartezimmer dürfen Sie diese Fotos unter Beachtung der geltenden urheberrechtlichen Bestimmungen auch für eigene Zwecke nutzen. Sämtliche weiteren, im Rahmen des Fotoshootings entstandenen, jedoch nicht für die Praxis-Präsentation verwendeten Aufnahmen sind nicht Bestandteil der Leistung von TV-Wartezimmer und können bei Interesse direkt beim ausführenden Fotografen erworben werden.
TVW stellt dem Kunden die zur Ausstrahlung des Programms notwendige Hard- und Software für die Vertragslaufzeit als Inklusivleistung zur Verfügung. Die installierte Hardware geht mit Zahlung des vollständigen Kaufpreises in das Eigentum des Kunden über. Im Falle einer Leasingfinanzierung wird TVW, bei ungestörtem Vertragsablauf und Zahlung der letzten Leasingrate, dem Kunden das Eigentum an der installierten Hardware verschaffen.
TVW richtet eine Service-Hotline in der Zeit von Mo.-Fr. von 08.00 bis 17.00 Uhr für den Kunden ein.
2 Leistungen und Pflichten des Kunden
Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass die Hardware jederzeit an die Stromversorgung (24h Dauerstrom!) angeschlossen ist und diese Stromversorgung auch nicht unterbrochen wird, soweit dies im Einflussbereich des Kunden liegt. Dasselbe gilt für die Datenleitung. Der Kunde verpflichtet sich zur Übernahme der Stromkosten, stellt eine DSL-Internetanbindung zur Mitbenutzung kostenfrei zur Verfügung und meldet Störungen oder Defekte über die kostenlose Hotline. Der Kunde gewährt TVW während der Sprechzeiten und nach Absprache auch darüber hinaus Zugang zur Hardware, falls technische Störungen den direkten Zugang zum System vor Ort erfordern.
Der Kunde gestattet TVW widerruflich, Elemente aus dem standortindividuellen Programm des Kunden für Marketingzwecke zu nutzen, auch wenn diese nicht von TVW erstellt wurden.
Der Kunde trägt während der Vertragslaufzeit die Sachgefahr für die überlassene Hardwareanlage. Geht die Anlage unter, wird zerstört, beschädigt oder entwendet, verpflichtet sich der Kunde zur Erstattung der TVW entstehenden Kosten der Reparatur oder Ersatzbeschaffung und Neuinstallation beim Kunden. Der Kunde verpflichtet sich insofern, die komplette Hardware im Rahmen seiner Praxisversicherung mitzuversichern.
3 Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird auf 60 Monate geschlossen und verlängert sich jeweils um sechs Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende von einem der Vertragspartner gekündigt wird.
Hat der Kunde ein jährliches Sonderkündigungsrecht gebucht, so kann er den hier geschlossenen Vertrag jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden vollen Nutzungsjahres vorzeitig kündigen. Das erste Nutzungsjahr beginnt mit dem auf das Installationsdatum folgenden Monatsersten.
Nutzt der Kunde ein gebuchtes jährliches Sonderkündigungsrecht, ist TVW berechtigt, die Programmeinspeisung einzustellen und sämtliche Inhalte von der vor Ort installierten Hardware zu löschen, die Hardware selbst zu deinstallieren und auch im Rahmen von gebuchten Premium-Bausteinen und optionalen Zusatzbestellungen überlassene Hard- und Software vollständig und unbeschädigt zurückzuverlangen. Den etwa bereits für die komplette Laufzeit gezahlten Kaufpreis erhält der Kunde danach anteilig für nicht genutzte Monate zurück. Der Kunde selbst ist zur Ausstrahlung des Programms nicht berechtigt und darf Inhalte, Hard- und Software, die von TVW im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellt wurden, mit Ablauf des Kündigungsmonats nicht mehr nutzen. Eine Deinstallation der Hardware im Rahmen eines gebuchten Sonderkündigungsrechtes darf nur durch TVW oder einen von ihr autorisierten Techniker erfolgen.
Hat der Kunde zur Finanzierung seiner Bestellung einen Leasingvertrag abgeschlossen, dabei ein jährliches Sonderkündigungsrecht vereinbart und möchte zum Ende eines jeweils vollen Nutzungsjahres kündigen, bietet TVW dem Kunden mit Zustimmung der Leasinggesellschaft bereits heute an, als neuer Leasingnehmer den Leasingvertrag mit allen Rechten und Pflichten zu übernehmen oder selbst einen neuen Leasingnehmer zu stellen. Voraussetzung dafür ist ergänzend, dass alle bis dahin fälligen Leasingraten in voller Höhe und pünktlich bezahlt wurden.
Etwaige Schäden am installierten System oder überlassener Hardware, auch aus optionalen Zusatzbestellungen (Kratzer, …), die nicht durch die Garantie abgedeckt sind, sind durch den Kunden zu ersetzen. Der Kunde bestätigt insofern am Installationstag die funktionstüchtige und schadenfreie Übernahme des Systems. Installationsspuren an Räumen und Gebäuden, insbesondere Bohrlöcher, nicht entfernbare Dübel, etc. für die Wand- oder Deckenhalterung, Kabelkanäle, etc. werden nur auf Kosten des Kunden auf dessen ausdrückliche, schriftliche Aufforderung beseitigt.
4 Programm-Abo
Beim Abschluss der Vertragsform Programm-Abo gilt: der Vertrag wird auf 60 Monate geschlossen und verlängert sich jeweils um zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende von einem der Vertragspartner gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Nach erfolgter Kündigung dürfen mit Ablauf des Kündigungsmonats die Inhalte vom Kunden nicht mehr genutzt und/oder gespeichert werden.
Hat der Kunde ein jährliches Sonderkündigungsrecht gebucht, so kann er den hier geschlossenen Vertrag jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden vollen Nutzungsjahres vorzeitig kündigen. Das erste Nutzungsjahr beginnt mit dem auf das Installationsdatum folgenden Monatsersten.
Nutzt der Kunde ein gebuchtes jährliches Sonderkündigungsrecht, ist TVW berechtigt, die Programmeinspeisung einzustellen und sämtliche Inhalte von der vor Ort installierten Hardware zu löschen, die Hardware selbst zu deinstallieren und auch im Rahmen von gebuchten Premium-Bausteinen und optionalen Zusatzbestellungen überlassene Hard- und Software vollständig und unbeschädigt zurückzuverlangen. Den etwa bereits für die komplette Laufzeit gezahlten Kaufpreis erhält der Kunde danach anteilig für nicht genutzte Monate zurück. Der Kunde selbst ist zur Ausstrahlung des Programms nicht berechtigt und darf Inhalte, Hard- und Software, die von TVW im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellt wurden, mit Ablauf des Kündigungsmonats nicht mehr nutzen. Eine Deinstallation der Hardware im Rahmen eines gebuchten Sonderkündigungsrechtes darf nur durch TVW oder einen von ihr autorisierten Techniker erfolgen.
Der Kunde stellt die zur Ausstrahlung des Programms notwendige und funktionsfähige Hardware für die Vertragslaufzeit zur Verfügung und trägt dafür Sorge, dass die Hardware jederzeit an die Stromversorgung (24h Dauerstrom!) angeschlossen ist und diese Stromversorgung auch nicht unterbrochen wird. Dasselbe gilt für die Datenleitung. Der Kunde verpflichtet sich zur Übernahme der Stromkosten, stellt eine DSL-Internetanbindung zur Mitbenutzung kostenfrei zur Verfügung und meldet Störungen oder Defekte über die kostenlose Hotline.
5 Schlussbestimmungen
Im Falle von Rechtsstreitigkeiten sollen die Vertragspartner sich zunächst um eine außergerichtliche Einigung bemühen. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, München. Die Vereinbarungen zwischen TVW und dem Kunden sind schriftlich geschlossen. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag und seinem Angebot sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und von beiden Seiten unterzeichnet sind. Dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen der Schriftformvereinbarung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Gegenstand dieses Vertrages. Auch die Entgegennahme von Leistungen oder das Anbieten oder Erbringen von Leistungen von TVW an den Kunden beinhaltet keine Zustimmung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden. Sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder des Angebotes unwirksam sind oder werden, berührt dies den Bestand des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die nichtige oder unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der ursprünglich gewollten wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt.
Freising, den 01.07.2026
TV-Wartezimmer Gesellschaft für moderne Kommunikation MSM GmbH & Co. KG